Sozial­versicher­ungen – Kennzahlen

Beiträge und Leistungen 2024

1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende

Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Ab 1.1.2024 Bisher
AHV 8,70 % 8,70 %
IV 1,40 % 1,40 %
EO 0,50 % 0,50 %
Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) 10,60 % 10,60 %
Arbeitnehmerbeitrag 5,30 % 5,30 %

1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende

Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Ab 1.1.2024 Bisher
Maximalsatz 10,00 % 10,00 %
Maximalansatz gilt ab einem Einkommen (pro Jahr) von CHF 58’800  CHF 58’800 
Unterer Grenzbetrag (pro Jahr) CHF 9’800 CHF 9’800

Für Einkommen zwischen CHF 9 800 und CHF 58 800 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung.

1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Nichterwerbstätige

Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs.

Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Ab 1.1.2024 Bisher
Nichterwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von CHF 514 CHF 514
Nichterwerbstätige (jährlicher Maximalbeitrag) CHF 25’700  CHF 25’700

Beitragsfreies Einkommen

Für AHV-Rentner (pro Jahr) CHF 16’800 CHF 16’800
Nur auf Verlangen des Versicherten abzurechnen, auf geringfügigem Entgelt pro Jahr und Arbeitgeber
Davon ausgenommen sind Kunstschaffende und Personen, die im Privathaushalt arbeiten (z. B. Reinigungspersonal).
CHF2’300  CHF 2’300
Personen bis Ende des 25. Altersjahrs, deren Einkommen aus Tätigkeit in Privathaushalten CHF 750 nicht
übersteigt, sind von der AHV-Beitragspflicht befreit. Die jungen Erwachsenen können aber verlangen, dass
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mit der AHV abgerechnet werden.
CHF 750 CHF 750

1. Säule – Arbeitslosenversicherung

Beitragspflicht: alle AHV-versicherten Arbeitnehmer. Ab 1.1.2024 Bisher
Bis zu einer Lohnsumme (pro Jahr) von CHF 148’200 CHF 148’200
ALV-Beitrag je ½ zulasten Arbeitgeber / Arbeitnehmer 2,20 % 2,20 %

1. Säule – AHV-Altersrenten

Die Rente kann um maximal zwei Jahre vorbezogen werden; Kürzungssatz: 6,8 % (pro Jahr). Ab 1.1.2024 Bisher
Minimal (pro Monat) CHF 1’225 CHF 1’225
Maximal (pro Monat) CHF 2’450  CHF 2’450
Maximale Ehepaarrente (pro Monat) CHF 3’675 CHF 3’675

2. Säule – AHV-Altersrenten

Beitragspflicht Berufsunfall: alle Arbeitnehmer inkl. Praktikanten, Lernende usw. Beitragspflicht
Nichtberufsunfall: alle Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber
mindestens acht Stunden beträgt, sind auch gegen Nichtberufsunfall zu versichern. Prämien
Berufsunfall zulasten Arbeitgeber. Prämien Nichtberufsunfall zulasten Arbeitnehmer.
Ab 1.1.2024 Bisher
Maximal versicherter UVG-Lohn pro Jahr CHF 148’200  CHF 148’200

2. Säule – Sparbeiträge – Altersgutschriften vom koordinierten Lohn

  Ab 1.1.2024 Bisher
Altersjahr 25 bis 34 7,00 % 7,00 %
Altersjahr 35 bis 44 10,00 % 10,00 %
Altersjahr 45 bis 54 15,00 % 15,00 %
Altersjahr 55 bis 64/65 18,00 % 18,00 %

3. Säule – gebundene Vorsorge (freiwillig)

Die gebundene Vorsorge 3a kann maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter (64./65. Altersjahr)
hinaus geäufnet werden; die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Voraussetzungen
sind, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit besteht und ein AHV-pflichtiges Einkommen abgerechnet wird.
Steuerbegünstigte Einlagen in die gebundene Säule 3a können auch von AHV-Rentnern
geleistet werden, die einen AHV-Lohn von weniger als CHF 1 400 pro Monat
beziehen und somit keine AHV-Beiträge abrechnen.
Ab 1.1.2024 Bisher
Erwerbstätige mit 2. Säule CHF 7’056 CHF 7’056
Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 35’280 CHF 35’280

Kennzahlen

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Wichtig ist uns, dass Sie sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft „wohl fühlen“. Wir wissen, dass nicht nur die Prämie bei der Auswahl der Versicherung massgebend ist.

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