Sozialversicherungen – Kennzahlen
Beiträge und Leistungen 2024
1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. | Ab 1.1.2024 | Bisher |
AHV | 8,70 % | 8,70 % |
IV | 1,40 % | 1,40 % |
EO | 0,50 % | 0,50 % |
Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) | 10,60 % | 10,60 % |
Arbeitnehmerbeitrag | 5,30 % | 5,30 % |
1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. | Ab 1.1.2024 | Bisher |
Maximalsatz | 10,00 % | 10,00 % |
Maximalansatz gilt ab einem Einkommen (pro Jahr) von | CHF 58’800 | CHF 58’800 |
Unterer Grenzbetrag (pro Jahr) | CHF 9’800 | CHF 9’800 |
Für Einkommen zwischen CHF 9 800 und CHF 58 800 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung.
1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Nichterwerbstätige
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs.
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. | Ab 1.1.2024 | Bisher |
Nichterwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von | CHF 514 | CHF 514 |
Nichterwerbstätige (jährlicher Maximalbeitrag) | CHF 25’700 | CHF 25’700 |
Beitragsfreies Einkommen
Für AHV-Rentner (pro Jahr) | CHF 16’800 | CHF 16’800 |
Nur auf Verlangen des Versicherten abzurechnen, auf geringfügigem Entgelt pro Jahr und Arbeitgeber Davon ausgenommen sind Kunstschaffende und Personen, die im Privathaushalt arbeiten (z. B. Reinigungspersonal). |
CHF2’300 | CHF 2’300 |
Personen bis Ende des 25. Altersjahrs, deren Einkommen aus Tätigkeit in Privathaushalten CHF 750 nicht übersteigt, sind von der AHV-Beitragspflicht befreit. Die jungen Erwachsenen können aber verlangen, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mit der AHV abgerechnet werden. |
CHF 750 | CHF 750 |
1. Säule – Arbeitslosenversicherung
Beitragspflicht: alle AHV-versicherten Arbeitnehmer. | Ab 1.1.2024 | Bisher |
Bis zu einer Lohnsumme (pro Jahr) von | CHF 148’200 | CHF 148’200 |
ALV-Beitrag je ½ zulasten Arbeitgeber / Arbeitnehmer | 2,20 % | 2,20 % |
1. Säule – AHV-Altersrenten
Die Rente kann um maximal zwei Jahre vorbezogen werden; Kürzungssatz: 6,8 % (pro Jahr). | Ab 1.1.2024 | Bisher |
Minimal (pro Monat) | CHF 1’225 | CHF 1’225 |
Maximal (pro Monat) | CHF 2’450 | CHF 2’450 |
Maximale Ehepaarrente (pro Monat) | CHF 3’675 | CHF 3’675 |
2. Säule – AHV-Altersrenten
Beitragspflicht Berufsunfall: alle Arbeitnehmer inkl. Praktikanten, Lernende usw. Beitragspflicht Nichtberufsunfall: alle Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt, sind auch gegen Nichtberufsunfall zu versichern. Prämien Berufsunfall zulasten Arbeitgeber. Prämien Nichtberufsunfall zulasten Arbeitnehmer. |
Ab 1.1.2024 | Bisher |
Maximal versicherter UVG-Lohn pro Jahr | CHF 148’200 | CHF 148’200 |
2. Säule – Sparbeiträge – Altersgutschriften vom koordinierten Lohn
Ab 1.1.2024 | Bisher | |
Altersjahr 25 bis 34 | 7,00 % | 7,00 % |
Altersjahr 35 bis 44 | 10,00 % | 10,00 % |
Altersjahr 45 bis 54 | 15,00 % | 15,00 % |
Altersjahr 55 bis 64/65 | 18,00 % | 18,00 % |
3. Säule – gebundene Vorsorge (freiwillig)
Die gebundene Vorsorge 3a kann maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter (64./65. Altersjahr) hinaus geäufnet werden; die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Voraussetzungen sind, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit besteht und ein AHV-pflichtiges Einkommen abgerechnet wird. Steuerbegünstigte Einlagen in die gebundene Säule 3a können auch von AHV-Rentnern geleistet werden, die einen AHV-Lohn von weniger als CHF 1 400 pro Monat beziehen und somit keine AHV-Beiträge abrechnen. |
Ab 1.1.2024 | Bisher |
Erwerbstätige mit 2. Säule | CHF 7’056 | CHF 7’056 |
Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens | CHF 35’280 | CHF 35’280 |
Kennzahlen
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