Unternehmenskunden

Berufliche Vorsorge – Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge umfasst alle Massnahmen, die auf gemeinsamer Basis für die Angestellten eines Unternehmens ergriffen werden, um die Lebenshaltung im Alter, für die Hinterbliebenen und bei Invalidität zu gewährleisten, ergänzend zu den Leistungen der AHV / IV.

Ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22’050.- (Stand 2023) ist die berufliche Vorsorge für Angestellte in der Schweiz obligatorisch. Selbstständige sind nicht verpflichtet, sich zu versichern, aber sie können dies auf freiwilliger Basis tun. Dabei darf das versicherte Einkommen das AHV-pflichtige Einkommen nicht überschreiten.

Die Beiträge für die berufliche Vorsorge (BVG) setzen sich aus der Sparprämie (Alter), der Risikoprämie (Tod, Invalidität) und den Verwaltungskosten zusammen.

Die meisten BVG-Anbieter bieten entweder das Vollversicherungsmodell und/oder das teilautonome Pensionskassenmodell an. Um den Unterschied zwischen diesen beiden Modellen kurz zu erklären:

Vollversicherung:

In diesem Modell dürfen die Kassen nicht unterfinanziert sein, weshalb die Anlagestrategie in der Regel weniger risikofreudig ist und zu geringeren Renditen führt, was sich auf das Kapital der Versicherten auswirkt.

Teilautonome Pensionskasse:

Die Risiken Tod und Invalidität werden weitgehend durch Rückversicherer abgedeckt. Die Sparkapitalien der Versicherten werden oft von der Kasse selbst verwaltet, und im Gegensatz zur Vollversicherung tragen die Versicherten eventuelle Deckungslücken im Anlageteil selbst.

Dies ermöglicht den Pensionskassen eine flexiblere und etwas riskantere Anlagestrategie, die jedoch auch zu höheren Renditen führen kann, was wiederum den Versicherten
mit höheren Zinsen zugutekommt. Um das Anlagerisiko abzufedern, bilden Sammelstiftungen Wertschwankungsreserven.

Wir untersuchen Ihre versicherungstechnische Situation und helfen Ihnen, notwendige oder kostensenkende Änderungen umzusetzen. So bleibt Ihr Unternehmen für die Zukunft gut gerüstet.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Kollektivunfall

Das Gesetzdefiniert einen Unfall wie folgt:

Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Die kollektive Unfallversicherung gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist für alle Angestellten eines in der Schweiz tätigen Unternehmens obligatorisch. Im Basisschutz der Unfallversicherung sind folgende zwei Gruppen zu versichern:

  • Mitarbeiter, die weniger als acht Stunden pro Woche angestellt sind, sind während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg versichert. Nicht jedoch in der Freizeit.
  • Mitarbeiter, die mindestens acht Stunden pro Woche angestellt sind, sind neben der Arbeit auch für Nichtberufsunfälle versichert. Das bedeutet, sie haben auch während ihrer Freizeit die Basisdeckung.

Die Selbstständigerwerbenden sind nicht dem UVG unterstellt, sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig anzuschliessen.

Die kollektive Unfallversicherung unterscheidet also zwischen Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen. Es gibt jedoch weitere versicherte Ereignisse, die den Unfällen gleichgestellt sind, darunter fallen die Berufskrankheiten sowie gelistete Körperschädigungen ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung.

Folgende Leistungen sind durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt:

  • Heilungskosten
  • Geldleistungen: Taggeld, Invalidenrente, Hinterbliebenenrenten, Integritäts- und Hilflosenentschädigung

Wer bezahlt die Prämie? Grundsätzlich bezahlt der Arbeitgeber die Prämie für die Berufsunfälle, und der Arbeitnehmer trägt die Prämie für die Nichtberufsunfälle. Der Arbeitgeber überweist die volle Prämie an den Versicherer und zieht die Kosten für die Nichtberufsunfall-Prämie vom Bruttolohn des Mitarbeiters ab.

Das Obligatorium bietet für alle Angestellten einen guten Basisschutz, doch die Deckungen sind begrenzt und schützen nicht überall, wo es für Ihre Mitarbeiter wichtig wäre. Die Basisdeckung gemäss UVG deckt maximal 80% des Lohnes ab, bis zu einem Maximum von jährlich CHF 148’200.-.

Diese Lücke kann durch eine Zusatzversicherung geschlossen werden, welche unter anderem folgende Leistungen abdeckt:

  • Weltweit privat versichert bei einem Spitalaufenthalt
  • Übernahme von Leistungskürzungen bei Wagnis und Grobfahrlässigkeit
  • Todesfall- und/oder Invaliditätskapital als Ergänzung zu den Rentenleistungen

In der Regel können die Zusatzversicherungen auch nur für einzelne Module abgeschlossen werden. Je nach Struktur der Mitarbeiter (Alter, Familienstand, Höhe der Einkommen) sind gewisse Deckungen sinnvoll oder auch nicht. Dies ist je nach Firma sehr individuell. Gerne beraten wir Sie, damit Sie die optimale Lösung für sich und Ihre Angestellten finden.

Unverbindlich beraten lassen
Wir beraten Sie massgeschneidert auf Ihre individuellen Ansprüche

Krankentaggeld

Krankheitsbedingte Erwerbsausfälle der Mitarbeiter können für die meisten Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Je nach Dauer der Anstellung und dem Kanton haben Angestellte im Krankheitsfall bis zu 6 Monate Anspruch auf ihren Lohn.

Es besteht für den krankheitsbedingten Ausfall kein gesetzliches Versicherungsobligatorium durch den Arbeitgeber. Einige Gesamtarbeitsverträge verlangen jedoch den Abschluss einer solchen Versicherung mit bestimmten Mindestleistungen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, eine Krankentaggeldversicherung in Betracht zu ziehen, da die Kosten für das Unternehmen dadurch kalkulierbar sind, und die Angestellten die Gewissheit haben, auch bei einem Langzeitausfall finanziell abgesichert zu sein.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung besteht bei der Krankentaggeldversicherung die Möglichkeit, die Deckungen individuell zu wählen:

  • Höhe der Leistungen: Sie können die Höhe der Taggelder selbst festlegen, zwischen 80 % bis 100 % des Bruttolohns. Ab einer Leistung von mindestens 80 % des Lohns und einer Leistungsdauer von 730 Tagen gilt die Versicherung in der Regel als gleichwertig zur gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht.

  • Dauer der Wartefrist: Bei den meisten Versicherungen können Sie Wartefristen von 7 bis zu 360 Tagen wählen. Das bedeutet, Sie können festlegen, nach wie vielen Tagen die Taggelder der Versicherung bezahlt werden sollen und wie lange Sie den Lohn des Arbeitnehmers selbst finanzieren möchten. Je länger die Wartefrist in der KTG-Versicherung ist, desto stärker wirkt sich dies positiv auf die Höhe der Prämie aus. Daher empfehlen wir Ihnen, die Dauer der Wartefrist sorgfältig zu überlegen.
  • Dauer der Leistungen: Die meisten Arbeitgeber entscheiden sich für eine Leistungsdauer von 730 Tagen aufgrund der Gleichwertigkeit zur gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht und zum Schutz der Arbeitnehmer. Die Leistungsdauer kann jedoch auch auf 365 Tage begrenzt werden.

Eine kollektive Krankentaggeldversicherung wird vom Arbeitgeber abgeschlossen. Aber wer bezahlt die Prämie?

Die Versicherungsgesellschaft stellt die Prämienrechnung grundsätzlich dem Arbeitgeber aus. In vielen Fällen wird die Prämie jedoch zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, indem der Arbeitgeber die Prämienanteile vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abzieht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, mindestens 50 % der Prämie zu tragen.

Die Prämienunterschiede für eine Krankentaggeldversicherung können je nach Branche und Versicherungsgesellschaft erheblich sein. Gerne übernehmen wir für Sie den Vergleich und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Betriebsinventar­versicherung

In vielen Unternehmen sind die Sachwerte wie Einrichtungen, Maschinen und Waren von beträchtlichem Wert und können durch verschiedene Gefahren beschädigt oder sogar zerstört werden. Diese Gefahren bedrohen nicht nur die Gegenstände selbst, sondern können den Geschäftsbetrieb zum Stillstand bringen und zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Aufräumarbeiten, verursachen.

Sachen und bewegliche Güter

Der Begriff „Fahrhabe“ umfasst alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Unternehmen, ähnlich wie bei einer Hausratversicherung. Dies beinhaltet Ihre Einrichtung sowie Waren. Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, müssen über eine Gebäudeversicherung abgesichert werden.

Die Betriebsinventarversicherung deckt normalerweise Schäden, die durch folgende Gefahren verursacht werden:

  • Feuer
  • Elementarschäden
  • Wasser
  • Glasbruch
  • Diebstahl (jedoch nicht einfacher Diebstahl)

Sie müssen nicht alle möglichen Gefahren für Ihren Betrieb versichern, jedoch empfehlen wir Ihnen, das Risiko und die möglichen Schäden sorgfältig zu bewerten, bevor Sie sich gegen die Absicherung einer bestimmten Gefahr entscheiden. Es ist auch entscheidend, Mehrkosten im Schadensfall angemessen abzudecken und die Versicherungssumme korrekt festzulegen sowie regelmässig zu überprüfen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Mit Ausnahme der Feuerversicherung in wenigen Kantonen besteht in der Schweiz keine gesetzliche Versicherungspflicht für Sachversicherungen.

Betriebsunterbrechung

Im Falle eines Schadens, der durch eine der oben genannten Grundgefahren verursacht wird, sind es oft nicht nur die Sachwerte, die zerstört oder beschädigt werden, sondern Sie können Ihren Geschäftsbetrieb nicht wie gewohnt weiterführen, was zu Umsatzeinbussen führt. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann diesen Umsatzausfall abdecken. Die Berechnung der Entschädigung im Schadensfall basiert in der Regel auf Umsatz und Lohnsumme. Daher ist es wichtig, diese Zahlen jährlich zu überprüfen und die Versicherung entsprechend anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden und zu hohe Prämien zu verhindern.

Zusätzliche Versicherungen und spezifische Risiken

Neben den bereits genannten Deckungen gibt es weitere Versicherungen, die je nach Branche oder Bereich sinnvoll sein können. Dazu gehören beispielsweise:

  • EDV-Versicherungen für Anlagen und Datenträger
  • Technische Versicherungen für Maschinen und Anlagen sowie deren Ausfall
  • Epidemiever­sicherung für Unternehmen in der Gastronomie

Die Versicherung des Betriebsinventars gemäss Ihren Bedürfnissen kann sehr komplex sein. Wir stehen Ihnen
gerne beratend zur Seite.

Sonstige Dienstleistungen

Pensionsplanung

Versicherungs­broker

Immobilien

Sonstige Dienstleistungen

Pensionsplanung

Versicherungs­broker

Immobilien

Sonstige Dienstleistungen

Pensionsplanung

Versicherungs-
broker

Immobilien

Folgen­ Sie uns auf unserem Social Media

Folgen Sie uns auf unserem Social Media